Praktikumsstelle im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum Heilerziehungspfleger (m/w/d)

Beginn: Beginn der Ausbildung: Jeweils Schuljahresanfang nach den Sommerferien
Beschäftigung: 19,5 Stunden pro Woche (Drei-Tage-Woche)
Einrichtung: Studjo
Ort: Werdohl, Lüdenscheid, Kierspe, Bochum
Befristung: 3 Jahre innerhalb der Schulausbildung

Über uns

Im Ev. Johanneswerk arbeiten wir alle an einem gemeinsamen guten Werk: Wir pflegen und begleiten Menschen, die Unterstützung brauchen. Rund 7.300 Mitarbeiter*innen leisten dazu ihren Beitrag in über 70 Einrichtungen der Altenhilfe, der Eingliederungshilfe sowie in unseren Kliniken und Kitas.

Studjo

Studjo – der Name steht für eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation für Menschen mit psychischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Wir bieten Menschen, die (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz in Bochum oder rund um Lüdenscheid.

Was Sie bei uns machen:

  • Assistenz für die Menschen mit Behinderung in allen Anforderungen des Alltags
  • Begleitung von Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf und Verhaltensauffälligkeiten
  • Zusammenarbeit mit den Angehörigen und gesetzlichen Betreuern
  • Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
  • absolvieren des praktischen Ausbildungsteils zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger (Berufspraktikum) im Zusammenspiel mit einem praxisintegrierten Ausbildungsplatz an einem Berufskolleg
  • die halbe Stelle erstreckt sich über drei Jahre mit zwei Unterrichtstagen pro Woche

Wann Sie zu uns passen:

  • Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, sowie Interesse am Erwerb von Fachwissen
  • Freude am Umgang mit Menschen mit Behinderung und an der Arbeit im Team
  • Verantwortungsbewusstsein bei selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten

 

Unser Angebot:

> Entwicklung und Erwerb von fachlichen und methodischen

Kompetenzen der Assistenz und Unterstützung

> Nachweis über den Umfang des Berufspraktikums

> Das Praktikantenentgelt richtet sich nach der Anlage 10/Ia der

Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD)

 

 

Gemäß § 30a Abs. 2 des BZRG müssen Arbeitnehmer vor Ausübung einer Tätigkeit in unseren Einrichtungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses ist dem Arbeitgeber vor Dienstbeginn kostenlos zur Einsicht vorzulegen.

Kontakt

Linda Fritsche

Regionale Verwaltung

Studjo
Freisenbergstraße 33
58513 Lüdenscheid